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  1. Alle Fahraufträge werden von uns aufgrund der nachstehenden Bedingungen angenommen und ausgeführt. Durch das Erteilen eines Fahrauftrages werden diese vom Kunden vollumfänglich anerkannt.
  1. Rollstuhltaxi-aargau.ch bietet einen Fahrdienst für mobilitätsbehinderte Menschen an.
  1. Die CH-Verkehrsregeln müssen eingehalten werden, Gurten Pflicht, Essen im Fahrzeug ist nicht erlaubt, Rauchverbot in den Fahrzeugen, keine Haustiere.
  1. Unsere Fahrer sind KEIN Pflegepersonal. Informationen zur Betreuung einer Person, Einnahme von Medikamenten, Verbände usw sind direkt mit dem Auftraggeber, Angehörigen oder Pflegepersonal abzuklären. Unsere Chauffeure sind nicht für Begleitdienste zuständig.
  1. Unser Rollstuhltaxi-aargau.ch – Chauffeuren ist es untersagt, Personen mit oder ohne Rollstuhl über Treppen zu transportieren. Die notwendige Hilfe zur Überwindung von Treppen muss vom Auftraggeber oder Fahrgast selbst organisiert werden. – ist dies nicht der Fall, kann die Fahrt nicht ausgeführt werden.
  1. Der Widerruf eines Fahrauftrages kann jederzeit erfolgen, Spätestens 2 Stunden vor Buchungsstart. Storno innerhalb der 2 Stunden ist kostenlos. Rückzahlungen von Vorauszahlungen mit einem Admin-Aufwand von pauschal Fr. 30.00. Vorbehalten bleibt die Rückerstattung der Anzahlung in den Fällen höherer Gewalt.
  1. Die Fahrzeuge werden immer zusammen mit einem Chauffeur angeboten und zur Verfügung gestellt. Der Chauffeur, MWST sowie Benzin sind im Preis immer inbegriffen. – Selbstfahrer nach Absprache.
  1. Die Fahrzeuge sind genügend versichert, mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet und entsprechen den gesetzlichen Vorschriften, Insassenversicherung usw.
  1. Im Falle höherer Gewalt oder Defekten am Fahrzeug können die Fahrzeuge nicht eingesetzt werden. In solchen Fällen oder auch einem Unfall können wir für Schäden nicht haftbar gemacht werden. Kann der Auftrag wegen Defekten an den Fahrzeugen nicht begonnen werden, werden sämtliche Zahlungen an den Kunden zurückvergütet.
  1. Das Auftragsende ist umseitig zeitlich festgehalten. Verlängerungen sind nach Absprache möglich.
  1. Verunreinigungen von Gästen wir die Reinigung in Rechnung gestellt nach Aufwand.
  1. Begleitpersonen von problematischen Gästen (Behinderungen, Stützhilfe usw) erwünscht! Wir behalten uns vor, schwer erkrankte Gäste nicht zu chauffieren. Hier müsste die Ambulanz organisiert werden.
  1. Die Versicherung (Krankenkasse / Unfallversicherung) ist Sache des Kunden, Rollstuhltaxi-aargau.ch übernimmt keine Haftung – Unserer Fahrer sind keine Betreuungsfachkräfte und kein Pflegepersonal.
  1. Corona / Covid-19 gem. BAG werden eingehalten – Wünsche vom Kunden werden berücksichtigt. Maskenpflicht im Fahrzeug für den Gast, Mitfahrer und für den Chauffeur zwingend!

 

Erfüllungsort ist Wohlen AG und Gerichtsstand ist Bremgarten AG
Kuhn Brennstoffe GmbH – Abteilung Rollstuhltaxi-Aargau.ch – Bremgarterstrasse 107 – 5610 Wohlen AG

 

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